Aufstellen von Containern auf Öffentlichen Flächen

Bitte beachten Sie die Sonderregelungen für das Aufstellen von Containern auf öffentlichen Flächen. Wenn Sie auf Öffentlichen Flächen einen Container aufstellen und in den Straßenkörper zur Herstellung oder Sanierung privater Anlagen eingreifen möchten, benötigen Sie immer eine Sondernutzungserlaubnis, die bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragt werden muss. Ein Formular mit den Bestimmungen finden Sie im Downloadbereich. Sollten Sie beim Aufstellen so viel Platz in Anspruch nehmen, dass für Fußgänger und Radfahrer weniger als 1,50 Meter Restgehwegbreite verbleibt oder müssen Sie sogar die Fahrbahn mit in Anspruch nehmen, dann setzen Sie sich bitte vor Antragstellung direkt telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Ordnungsamtes in Verbindung. Das Ordnungsamt erteilt die Sondernutzungserlaubnis, die auch die einzuhaltenden straßenverkehrsrechtlichen Aspekte, zum Beispiel die Verkehrsregelung an Ihrer Baustelle umfasst.

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